Betreibungsregisterauszug
Betreibungsregisterauszug online
Für die Bestellung des eigenen Betreibungsregisterauszuges müssen sämtliche Pflichtfelder ausgefüllt sein. Zusätzlich ist eine Kopie eines gültigen Ausweis-Dokuments (Pass oder ID) anzufügen.
Wenn Sie eine Auskunft über eine Drittperson oder eine juristische Person wünschen, haben Sie gestützt auf Art. 8a SchKG Ihr Interesse glaubhaft zu machen. Bitte fügen Sie deshalb unten einen entsprechenden Interessensnachweis an. Als Interessensnachweis gelten beispielsweise schriftliche, von den Vertragsparteien unterschriebene Unterlagen (Kreditgesuch, Vertrag, Lieferschein usw.), an Sie gerichtete Schreiben der Gegenseite oder sonstige Belege, woraus ersichtlich ist, dass Geschäftsbeziehungen und ein Rechtsverhältnis bestehen. Eine einseitige Parteibehauptung, Anfragen auf Grund eines Telefongesprächs, Ausdrucke von Bildschirmen oder elektronischen Nachrichten, reichen nicht.
Bei Bestellungen über eine eigene juristische Person (Firma) ist zwingend ein aktueller Handelsregisterauszug sowie eine ID/Passkopie oder eine Vollmacht einer im Handelsregister eingetragenen Person anzufügen.
Sämtliche Betreibungsregisterauszüge werden ausschliesslich per Post versandt.
Die Gebühr für eine schriftliche Auskunft aus dem Betreibungsregister beträgt CHF 17.00. Weitere Verrichtungen (zum Beispiel Portoauslagen, Mehrzeit) werden zusätzlich verrechnet. Die Bestellung eines Betreibungsregisterauszuges über den Onlineschalter ist nur gegen Vorauszahlung (Kostenvorschuss) mittels Debitcard, Postcard, Mastercard, Visacard, oder Twint möglich.
Werden Auskunftsgesuche nicht korrekt eingereicht, bzw. wird das Interesse nicht im Sinne von Art. 8a SchKG glaubhaft gemacht, erfolgt aus rechtlichen, wie administrativen Gründen eine automatische kostenpflichtige Rückweisung.
Das regionale Betreibungsamt in Erstfeld haftet nicht für die durch Übermittlungsfehler, technische Mängel und Störungen, Betriebsausfälle, rechtswidrige Eingriffe in EDV-Systeme des Benutzers oder eines Dritten entstandenen Schäden. Ebenfalls keine Haftung wird für Schäden oder Nichterfüllung des Auftrages übernommen, die durch jedermann zugängliche Systeme und Übermittlungsnetze verursacht werden und für Schäden, die infolge Störungen, Unterbrüche (inkl. systembedingte Wartungsarbeiten) oder Überlastungen der EDV-Systeme entstehen.