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Retention

Das Retentionsrecht ist ein Pfandrecht des Vermieters an den Gegenständen in gemieteten Geschäftsräumen.

Vermieter und Verpächter von Geschäftsräumen sowie Stockwerkeigentümergemeinschaften können ihre ausstehenden Miet- und Pachtzins- bzw. Betragsforderungen durch ein besonderes Retentionsrecht sichern. Dieses kann vor oder gleichzeitig mit der Einreichung eines Betreibungsbegehrens ausgeübt werden. Das Betreibungsamt nimmt auf Begehren eines Gläubigers ein Retentionsverzeichnis über die in den entsprechenden Räumlichkeiten des Schuldners liegenden pfändbaren Gegenstände auf. Der Gläubiger muss hernach wie beim Arrest innert 10 Tagen nach Erhalt des Retentionsverzeichnisses eine Betreibung auf Pfandverwertung einleiten und das Verfahren jeweils innert derselben Frist weiterverfolgen. Der Schuldner kann mit Rechtsvorschlag nicht nur den Bestand der Forderung, sondern auch das Retentionsrecht des Gläubigers bestreiten.