Kosten
Zur Deckung der Kosten der Betreibungs- und Konkursverfahren werden Gebühren erhoben.
Die Kosten des Betreibungs- und Konkursamtes richten sich nach der Gebührenverordnung zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (GebV SchKG). Sie belaufen sich auf folgende Beträge:
Betreibungsverfahren
Die Kosten des Zahlungsbefehls betragen:
Forderung CHF |
Gebühr CHF |
bis 100 |
20.30 |
über 100 bis 500 |
33.30 |
über 500 bis 1000 |
53.30 |
über 1000 bis 10'000 |
73.30 |
über 10'000 bis 100'000 |
103.30 |
über 100'000 bis 1'000'000 |
203.30 |
über 1'000'000 |
413.30 |
Bei aufwändigen Zustellungen entstehen weitere Kosten, die dem Gläubiger in Rechnung gestellt werden.
Unterliegt die betriebene Person der Konkursbetreibung, so fallen bei der Fortsetzung Kosten in gleicher Höhe wie für den Zahlungsbefehl an.
Die Kosten der Pfändung werden vorab durch das Ergebnis der Verwertung gedeckt. Der Gläubiger haftet jedoch für die Kosten, falls die Pfändung nicht durchgeführt werden kann oder das Ergebnis der Verwertung nicht ausreicht.