Kosten

Zur Deckung der Kosten der Betreibungs- und Konkursverfahren werden Gebühren erhoben.
Die Kosten des Betreibungs- und Konkursamtes richten sich nach der Gebührenverordnung zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (GebV SchKG). Sie belaufen sich auf folgende Beträge:

Betreibungsverfahren

Die Kosten des Zahlungsbefehls betragen:

Forderung CHF

Gebühr CHF

bis 100

20.30

über 100 bis 500

33.30

über 500 bis 1000

53.30

über 1000 bis 10'000

73.30

über 10'000 bis 100'000

103.30

über 100'000 bis 1'000'000

203.30

über 1'000'000

413.30

Bei aufwändigen Zustellungen entstehen weitere Kosten, die dem Gläubiger in Rechnung gestellt werden.
Unterliegt die betriebene Person der Konkursbetreibung, so fallen bei der Fortsetzung Kosten in gleicher Höhe wie für den Zahlungsbefehl an.

Die Kosten der Pfändung werden vorab durch das Ergebnis der Verwertung gedeckt. Der Gläubiger haftet jedoch für die Kosten, falls die Pfändung nicht durchgeführt werden kann oder das Ergebnis der Verwertung nicht ausreicht.